Umtausch ausländischer Führerausweis Kat B.
Führerausweis aus dem Ausland umtauschen? So gehts.
Ziehst du in die Schweiz und bleibst länger als ein Jahr?
Dann musst du deinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen.
(Ausnahme: Berufsfahrer – sie unterliegen besonderen Regeln.)
01
Gesuch einreichen
Fülle das Gesuch zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises aus und gib es bei deiner Wohnsitzgemeinde ab.
(Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten werden meist ohne Prüfung umgeschrieben.)
BL – Allgemeine Informationen Gesuch um Umschrieb eines ausländischen Führerausweises BL
BL – Gesuch um Umschrieb eines ausländischen Führerausweises BL
BS – Allgemeine Informationen Wechseln zu einem Schweizer Führerausweis BS
BS – Gesuch Wechsel zu einem Schweizer Führerausweis BS
SO – Allgemeine Informationen Umtausch des ausländischen Führerausweises SO
SO – Gesuch um Umtausch eines ausländischen Führerausweises SO
02
Vorläufige Fahrerlaubnis
Du erhältst eine grüne Fahrerlaubnis oder ein Dokument, das dir erlaubt, in der Schweiz ohne Begleitung zu fahren.
(Immer mitführen – es gilt bei einer Polizeikontrolle als Fahrerlaubnis.)
03
Kontrollfahrt absolvieren
Innerhalb von 3 Monaten musst du eine Kontrollfahrt machen.
Dabei zeigst du, dass du die Verkehrsregeln kennst und sicher fährst.
Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden – du musst sie beim ersten Mal bestehen.
Wer unentschuldigt nicht erscheint, gilt als nicht bestanden.
04
Ergebnis
Bestanden: Der Experte unterschreibt dein Dokument, und du erhältst innerhalb von ca. 10 Tagen deinen schweizerischen Führerausweis.
Nicht bestanden: Der Experte behält deine Fahrerlaubnis ein – ab diesem Moment darfst du nicht mehr Auto fahren.
05
Kontrollfahrt nicht bestanden?
Du hast die Kontrollfahrt nicht bestanden, möchtest aber trotzdem wieder einen Führerausweis erhalten?
Dann musst du wieder von vorne beginnen.
Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Mal:
Nothelferkurs / Gesuch stellen / Theorieprüfung / Fahrstunden / VKU / Führerprüfung / WAB-Kurs.
Was das im Detail für dich bedeutet und wie du Schritt für Schritt vorgehst, erklären wir dir gerne persönlich oder hier die Schritt für Schritt Anleitung.
FAQ
Muss ich meinen ausländischen Führerausweis umtauschen?
Ja, wenn du länger als ein Jahr in der Schweiz deinen peranenten Wohnsitz hast.
Wie lange habe ich Zeit?
Im ersten Jahr ab Anmeldung in der Schweiz
Brauche ich eine Kontrollfahrt?
Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten werden in der Regel ohne Prüfung umgeschrieben. Führerausweise aus anderen Ländern werden erst nach einer erfolgreicher Kontrollfahrt umgeschrieben.
Wo muss ich mich melden?
Fülle das Gesuchsformular aus. Du kannst es unter Info – Downloads herunterladen.
Wann muss ich die Kontrollfahrt machen?
Nachdem du das Gesuch gestellt hast, hast du drei Monate Zeit für deine Kontrollfahrt. Kontaktiere in dieser Zeit deine/n Fahrlehrer*in und vereinbare mit ihm/ihr einen Termin für Fahrstunden. Verkehrsregeln sind in allen Ländern anders. Stelle sicher, dass du wirklich mit den schweizern Verkehrsregeln vertraut bist, bevor du zur Kontrollfahrt antrittst.
Wie gehts es weiter nach bestanden / nicht bestanden
Bestanden: Du erhälst per Post innerhalb von 10 Tagen deinen Schweizer Führerausweis.
Nicht Bestanden: Dein ausländischer Führerausweis wird einbehalten und du darfst ab sofort kein Auto/Motorrad mehr fahren. Wenn du wieder einen Führerausweis haben möchtest, musst du den kompletten Weg zum Führerausweis absolvieren. Nothelferkurs – Gesuch – Theorieprüfung – VKU – Fahrstunden – Führerprüfung – WAB.
