Dein Weg zum BPT 121 ARV2

BPT Berufsmässiger Personentransport

z.B für Taxifahrer, Fahrlehrer, Uberfahrer usw.

bpt berufsmässiger personentransport

Ablauf

  • Seit mindestens einem Jahr im Besitz des Führerausweises der Kategorie B
  • Lernfahrausweis beantragen
  • Verkehrsmedizinische Untersuchung absolvieren
  • Theorieprüfung ARV2 ablegen
  • Professionelle Vorbereitung auf die praktische Führerprüfung
  • Praktische Führerprüfung absolvieren

BPT 121 – Berufsmässiger Personentransport in der Schweiz

Der BPT 121 (Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport) ist Voraussetzung, um in der Schweiz beruflich Personen zu transportieren, zum Beispiel als Taxifahrer, Chauffeur, Uber-Fahrer oder im Personentransport mit Fahrzeugen der Kategorie B. Der Eintrag Code 121 wird direkt im Führerausweis vermerkt.

Um den BPT 121 zu erwerben, sind eine einjährige klaglose Fahrpraxis, eine verkehrsmedizinische Untersuchung, eine Theorieprüfung (ARV2) sowie eine praktische Führerprüfung erforderlich. Die praktische Prüfung dauert 90 Minuten und stellt hohe Anforderungen an eine vorausschauende, sichere und ruhige Fahrweise, einschliesslich Manövern wie Parkieren, Wenden und Notbremsung.

Die Theorieprüfung BPT umfasst 30 Fragen, von denen mindestens 27 korrekt beantwortet werden müssen. Zur Vorbereitung eignen sich Lern-Apps sowie das Fachbuch „ARV2 – Der Taxifahrer“. Ein Nothelferkurs ist nicht notwendig, und ein zusätzlicher Sehtest beim Optiker entfällt, da dieser im Rahmen der verkehrsmedizinischen Untersuchung (Arzt Stufe 2) durchgeführt wird.

Mit dem BPT 121 im Führerausweis eröffnen sich vielfältige berufliche Möglichkeiten im Personentransport und er ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Ausbildung zum Fahrlehrer.

👉 Wir unterstützen dich professionell bei der Vorbereitung auf die BPT-Theorie und die praktische Fahrprüfung.

Voraussetzung

Voraussetzung ist eine einjährige, beanstandungsfreie Fahrpraxis in der entsprechenden oder einer höheren Führerausweiskategorie. Die Kategorie A sowie die Unterkategorie A1 werden dabei nicht angerechnet.

Beispiel: Die Bewilligung für den berufsmässigen Personentransport der Kategorie B kann frühestens ab dem 19. Altersjahr erworben werden, da zuvor mindestens ein Jahr Fahrpraxis mit der Kategorie B erforderlich ist.

Ein Nothelferkurs ist nicht erforderlich.

Für das Gesuch musst du keinen zusätzlichen Sehtest beim Optiker absolvieren, da du bereits im Besitz des Führerausweises der Kategorie B bist. Der Sehtest wird im Rahmen der verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung durchgeführt.

Gesuch BS | Gesuch BL | Gesuch SO

Verkehrsmedizinische Untersuchung

Nach Einreichung deines Gesuchs erhältst du die Aufforderung zur verkehrsmedizinischen Untersuchung.

Unter dem folgenden Link findest du eine Liste der Ärzte in deiner Umgebung. Bitte wähle einen Arzt der Stufe 2 aus.

Theorieprüfung ARV2

Die Theorieprüfung besteht aus 30 Fragen und dauert 45 Minuten. Zum Bestehen müssen mindestens 27 Fragen korrekt beantwortet werden.

Zur Vorbereitung auf die Theorieprüfung kannst du Lern-Apps sowie das Fachbuch „ARV2 – Der Taxifahrer“ nutzen.

Praktischer Fahrunterricht

Für das Bestehen der praktischen Führerprüfung wird eine ausgesprochen vorausschauende, sichere und ruhige Fahrweise vorausgesetzt. Dazu zählen auch effiziente und kontrollierte Manöver, wie das Wenden, Parkieren sowie das korrekte Ausführen einer Notbremsung.

Melde dich bei einem unserer Fahrlehrer. Wir bereiten dich kompetent und gezielt auf deine BPT-Fahrprüfung vor.

Führerprüfung

Deine praktische Führerprüfung dauert 90 Minuten. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Code 121 im Führerausweis unter Punkt 12 eingetragen.

Fahrlehrer

Nach Erhalt des BPT 121 in deinem Führerausweis steht der Fortsetzung deiner Fahrlehrerausbildung nichts mehr im Weg.

Taxifahrer

Möchtest du als Taxifahrer in einem bestimmten Kanton tätig sein, ist in vielen Fällen eine zusätzliche kantonale Bewilligung erforderlich. Diese besteht in der Regel aus einer schriftlichen Theorieprüfung sowie einer praktischen Prüfung.

Geprüft werden dabei unter anderem folgende Inhalte:
Ortskenntnisse, wie wichtige Strassen, Bahnhöfe oder Spitäler
Kantonale Bestimmungen, einschliesslich Tarife sowie Rechte und Pflichten von Taxifahrern
Sprachkenntnisse, in der Regel mindestens Deutsch auf Niveau B1

Merkblatt Ambulanzfahrer/innen | Merkblatt Schülertransport

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