Dokumente
Fahrzeugkenntnisse Dokumente
Fahrzeugausweis Innenseite
Im Fahrzeugausweis findest Du Angaben:
über den Halter, Versicherung, Kantonale Vermerke, Kontrollschild, Bes. Verwendung, Art des Fahrzeugs, Marke und Typ, Fahrgestell-Nr., Karosserie, Farbe, Plätze, Stammnummer, Typengenehmigung, Hubraum, Leistung, Lehrgewicht, 1. Inverkehrsetzung, Nutz-/ Sattellast, Gesamtgewicht, Gewicht des Zuges, Anhängelast, Dachlast, Emissionscode, Prüfungen.

Fahrzeugausweis Aussenseiten
Auf der Rückseite findest Du die Angaben über die Zollvorschriften und wie lange Du zB. Zeit hast, um Deine Adressänderung zu melden. (14 Tage)

Verlust Führer- / Fahrzeugausweis
Den Verlust musst Du so schnell wie möglich bei Deiner zuständigen Motorfahrzeugkontrolle schriftlich melden. Telefonisch reicht nicht.
Bedienungsanleitung
Die Bedienungsanleitung solltest du im Fahrzeug mitführen.
Wenn du unterwegs anhalten musst, zu wenig Luft im Reifen hast oder eine Kontrollleuchte im Kombiinstrument aufleuchtet, findest du darin Hilfe und Antworten zu vielen Fragen rund um das Fahrzeug.
Da Ford keine vollständige gedruckte Bedienungsanleitung mehr mit dem Fahrzeug ausliefert, befindet sich im Fahrschulauto eine verkürzte Version mit den wichtigsten Angaben in der durchsichtigen Mappe im Handschuhfach.
Die vollständige Bedienungsanleitung stellt Ford online zur Verfügung. Dies gilt inzwischen für viele Autohersteller – eine kurze Suche im Internet reicht in der Regel aus.
Dokumente & Ausweise
Während der Fahrt musst du folgende Dokumente mitführen:
– deinen Lernfahrausweis oder Führerausweis
– den Fahrzeugausweis
– das Abgasdokument
Das Abgasdokument ist nicht mehr erforderlich, wenn das Fahrzeug über ein On-Board-Diagnose-System (OBD) verfügt und im Fahrzeugausweis der Emissionscode B03 oder B04 eingetragen ist.
Beim Fahrschulfahrzeug sind diese Voraussetzungen erfüllt, weshalb kein Abgasdokument mehr mitgeführt werden muss.
Für ältere Fahrzeuge kannst du das Abgasdokument bei deiner Garage beziehen.
Parkkarte
Quelle: Signalisationsverordnung Anhang 3 (SSV Art. 48a)

