Fahrzeugausweis, Führerausweis, Vorschriften
Fahrzeugausweis, Führerausweis, Vorschriften
Welche Angaben stehen im Fahrzeugausweis?
Im Fahrzeugausweis findest Du Angaben:
über den Halter, Versicherung, Kantonale Vermerke, Kontrollschild, Bes. Verwendung, Art des Fahrzeugs, Marke und Typ, Fahrgestell-Nr., Karosserie, Farbe, Plätze, Stammnummer, Typengenehmigung, Hubraum, Leistung, Lehrgewicht, 1. Inverkehrsetzung, Nutz-/ Sattellast, Gesamtgewicht, Gewicht des Zuges, Anhängelast, Dachlast, Emissionscode, Prüfungen.

Welche Hinweise zu Zollvorschriften und Adressänderungen sind im Fahrzeugausweis vermerkt?
Zollvorschriften:
Werden im Ausland Reparaturen oder sonstige Änderungen an einem in der Schweiz verzollten Fahrzeug vorgenommen, so sind sie beim Einreisezollamt anzumelden. Dem Zollamt ist eine Rechnung vorzulegen, in der zusätzlich das Gewicht der allenfalls ersetzten oder hinzugefügten Teile aufgeführt ist.
Vorschriften:
Tatsachen, die eine Änderung dieses Ausweises erfordern, sind der Ausgabestelle innert 14 Tagen zu melden.
(zB. Adress- Namensänderungen, Versicherungswechsel usw.)

Wie ist beim Verlust des Führer- oder Fahrzeugausweis vorzugehen?
Den Verlust musst Du so schnell wie möglich bei Deiner zuständigen Motorfahrzeugkontrolle schriftlich melden. Telefonisch reicht nicht.
(Anzeigeformulare downloaden)

Wie muss die Parkscheibe korrekt eingestellt werden und wie lange dürfen Sie parkieren?
Du stellst die Parkscheibe auf den der aktuellen Zeit nachfolgenden Strich.
Beispiele:
Aktuelle Zeit 10:28 – Parkscheibe auf 10:30 stellen – Du darfst bis 11:30 parken.
Aktuelle Zeit 8:32 – Parkscheibe auf 9:00 stellen – Du darfst bis 10:00 parken.
Aktuelle Zeit 15:47 – Parkscheibe auf 16:00 stellen – Du darfst bis 17:00 parken.
Ausnahmen:
Du kommst zwischen 11:30 und 13:29 an, dann stellst du deine Parkscheibe wie gewohnt auf den nachfolgenden Stich, darfst aber bis um 14:30 parken.
Du kommst zwischen 18:00 und 7:59 an, dann stellst du deine Parkscheibe wie gewohnt auf den nachfolgenden Strich, darfst aber bis um 9:00 parken.

Parkkarte
Quelle: Signalisationsverordnung Anhang 3 (SSV Art. 48a)

