Umtausch ausländischer Führerausweis Kat B.
Führerausweis aus dem Ausland umtauschen? So gehts.
Ziehst du in die Schweiz und bleibst länger als ein Jahr?
Dann musst du deinen ausländischen Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen.
(Ausnahme: Berufsfahrer – sie unterliegen besonderen Regeln.)
01
Gesuch einreichen
Fülle das Gesuch zum Umtausch eines ausländischen Führerausweises aus und gib es bei deiner Wohnsitzgemeinde ab.
(Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten werden meist ohne Prüfung umgeschrieben.)
02
Vorläufige Fahrerlaubnis
Du erhältst eine grüne Fahrerlaubnis oder ein Dokument, das dir erlaubt, in der Schweiz ohne Begleitung zu fahren.
(Immer mitführen – es gilt bei einer Polizeikontrolle als Fahrerlaubnis.)
03
Kontrollfahrt absolvieren
Innerhalb von 3 Monaten musst du eine Kontrollfahrt machen.
Dabei zeigst du, dass du die Verkehrsregeln kennst und sicher fährst.
Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden – du musst sie beim ersten Mal bestehen.
Wer unentschuldigt nicht erscheint, gilt als nicht bestanden.
04
Ergebnis
Bestanden: Der Experte unterschreibt dein Dokument, und du erhältst innerhalb von ca. 10 Tagen deinen schweizerischen Führerausweis.
Nicht bestanden: Der Experte behält deine Fahrerlaubnis ein – ab diesem Moment darfst du nicht mehr Auto fahren.
05
Kontrollfahrt nicht bestanden?
Du hast die Kontrollfahrt nicht bestanden, möchtest aber trotzdem wieder einen Führerausweis erhalten?
Dann musst du wieder von vorne beginnen.
Der Ablauf ist derselbe wie beim ersten Mal:
Nothelferkurs / Gesuch stellen / Theorieprüfung / Fahrstunden / VKU / Führerprüfung / WAB-Kurs.
Was das im Detail für dich bedeutet und wie du Schritt für Schritt vorgehst, erklären wir dir gerne persönlich oder hier die Schritt für Schritt Anleitung.
